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Funken, Pyro, SSS, SHS

SRC und UBI

Wenn sich eine Funkanlage an Bord befindet, muss der Schiffsführer eines Sportfahrzeuges im Besitz eines Funksprechzeugnisses sein. Es genügt nicht mehr, wenn ein Mitsegler das Zeugnis besitzt. Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC - Short Range Certificate) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen Zone 1-4 teilnehmen zu können. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System).

Pyroschein

Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Erwerb, die Verbringung und die häusliche Lagerung von Signalraketen nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Der Nachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet. Dieser Nachweis wurde früher durch einen Stempeleintrag in einen Segel- oder Motorbootführerschein nachgewiesen. Jetzt gibt es ein eigenständiges Zertifikat.

Bei Interesse bitte per Mail anmelden unter schulung@yachtschule-hannover.de

Theorie

Die Theoriekurse für Funken und Pyro starten ab Januar 2023. 

SSS und SHS nach Absprache.

Der Sportseeschifferschein (SSS)

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Sportseeschifferschein für Führer von Traditionsschiffen und gewerblich genutzten Sportbooten. Der Sportseeschifferschein wurde 1994 als Nachfolger des Sportseeschifferzeugnisses und des BK-Scheines des DSV eingeführt. Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische- und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

Voraussetzung

Allgemein:

  • Lebensalter mindestens 16 Jahre
  • Inhaber des Sportbootführerscheins See
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter, davon vor der theoretischen Prüfung mindestens 500 Seemeilen.
  • Alternativ: Nachweis über mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportküstenschifferscheins, wobei die 700 Seemeilen erst bei der praktischen Prüfung nachgewiesen werden müssen.

Prüfungen:

Theorie:
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

Praxis:
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben

  • Rettungsmanöver
  • Radar
  • Seekarte
  • An- und Ablegen unter Motor und Segel
  • Wenden und Halsen

sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten wie z. B.

  • Umgang mit Tauwerk
  • Feuerschutzmaßnahmen
  • Verhalten nach Kollisionen
  • Yachttechnik

nachzuweisen.

Der praktische Teil der Prüfung wird auf einer seegängigen Yacht durchgeführt und ist deutlich umfangreicher als beim SKS. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 36 Monate liegen. Auch der SSS kann alternativ in einer Variante nur unter Motor erworben werden.

Der Sporthochseeschifferschein (SHS)

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist ein amtliches Zeugnis für die weltweite Fahrt (alle Meere).Für den privaten Bereich wird der Sporthochseeschifferschein wie auch der Sportseeschifferschein nicht benötigt. Verpflichtend braucht man den Sporthochseeschifferschein aber bei der gewerblichen Nutzung von Sportbooten über die 12-Seemeilenzone hinaus. Er gilt für das Führen von Yachten und für Ausbildungs- wie auch Traditionsschiffe „mit einer Antriebsmaschine“ oder „mit einer Antriebsmaschine und unter Segel“ für die weltweite Fahrt.

Voraussetzung

Allgemein:

  • Lebensalter mindestens 18 Jahre
  • Besitz des Sportseeschifferscheines
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Co-Skipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 Seemeilen abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt dann bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.

Prüfungen

Theorie:
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern

  • Navigation,
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde.

Im Prüfungsfach

  • Handhabung von Yachten

ist obligatorisch eine mündliche Prüfung abzulegen.

Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern). Die praktische Prüfung erfolgt allerdings nicht auf einer seegängigen Yacht, sondern wird mündlich geprüft.

Praxis:

  • Handhabung des Sextanten (ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung)

Mündliche Prüfung:

  • Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten).