Weiter zum Inhalt

Ausbildungsantrag für die ausgewählten Lehrgänge

Hiermit melde ich mich zur Ausbildung an.

-- Zur Zeit ist nur eine Anmeldung vorort oder per Mail möglich.

Anmeldeformular See

Hinweis: Eine endgültige Buchung kommt erst nach Bestätigung der Yachtschule Hannover und einer Anzahlung zu Stande.

AGB

Die Lehrgangsgebühr entrichte ich spätestens am ersten Ausbildungstag. Nach Zahlung bestätigt die Yachtschule Hannover (YSH) mit Aushändigung der Lehrgangskarte oder einer Quittung den Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Beginn und Ende der praktischen Segelausbildung werden auf dieser Anmeldung und in der  Lehrgangskarte vermerkt. Innerhalb dieser Zeit muss die Segelausbildung durch eine DSV-Prüfung oder VDS-Prüfung abgeschlossen werden.

Die maximale Dauer der praktischen Segelausbildung ist zeitlich begrenzt und wird nicht durch ungünstiges Wetter, Krankheit oder Urlaub verlängert.  Ausnahme: Krankenhausaufenthalt nach Vorlage des Attestes.

Eine Verlängerung der Segel- und Ausbildungszeit ist möglich. Die Verlängerungsgebühr ist im Büro zu erfragen.

Ich reiche meine Prüfungsunterlagen rechtzeitig, d.h. 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss des DSV oder des VDS ein, da sonst meine Prüfungszulassung nicht gewährleistet ist.

Ich versichere, 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen zu können und den Weisungen des Ausbildungspersonals Folge zu leisten. Mangelnde Sehschärfe gleiche ich durch Augengläser aus.

Die Schule übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Übungsstunden aus Witterungsgründen oder wegen Lehrerausfall infolge von Krankheit oder anderer unvermeidlicher Gründe, ebenso nicht für den Ausfall von Prüfungen durch Flaute, Sturm oder für nicht von der Schule abhängige Terminverzögerungen bzw. Terminverschiebungen von Prüfungen.

Die Schule haftet nicht für Diebstahl und Beschädigungen an Kleidung und sonstigen Sachen, es sei denn, dass der Schule und ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für das Abhandenkommen von Wertgegenständen (Geld, Schmuck, etc.) wird nur übernommen, sofern diese in den Schließfächern der Schule verschlossen werden und nur bis zum Höchstbetrag von € 50,-.

Ich nehme an dem Lehrgang und den Veranstaltungen der YSH auf eigene Gefahr teil und schließe die Geltendmachung jedweder Haftpflichtansprüche einschl. der Regressansprüche Dritter aus. Ich bin seitens der YSH nicht gegen Kollision bzw. Beschädigung mit schuleigenem Material versichert und überprüfe daher meinen privaten Haftpflicht-Versicherungsschutz.